[Gewerbeberechtigung: Versicherungsvermittlung in Form „Versicherungsagent“
(GISA-Zahl: 35475347)
Präambel (1)
Die Versicherungsagentur Poglits Alina, Stelzhamerstraße 9, 4050 Traun, Österreich, vermittelt in der Form Versicherungsagent Versicherungen für Rechnung und im Namen von Versicherungsunternehmen (im Folgenden auch kurz: „Versicherer“) an den Versicherungskunden (im Folgenden kurz „Kunde“ genannt). Die Versicherungsagentur Poglits Alina agiert als Mehrfach-Versicherungsagent. Die Beratung erfolgt vertraglich gebunden im Namen und auf Rechnung der zu Absatz (2) angeführten Versicherungsunternehmen. Die Beratung erfolgt grundsätzlich nicht auf Grund einer ausgewogenen Marktuntersuchung, sondern beschränkt sich ausschließlich auf die von den genannten Versicherungsunternehmen angebotenen Produkte. Die Versicherungsagentur Poglits Alina verfügt über eine aufrechte Gewerbeberechtigung für die Versicherungsvermittlung in der Form „Versicherungsagent“ (GISA-Zahl: 35475347). Der Versicherungsagent ist verpflichtet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes durch seine Tätigkeit die Geschäfte des Versicherungsunternehmens zu fördern. Er hat sich dabei um die Vermittlung von Versicherungsverträgen der Versicherungsunternehmen zu bemühen. Der Versicherungsagent wird Informationen über die Risikobeurteilung beim Kunden, die ihm zukommen, soweit erforderlich und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen an das jeweilige Versicherungsunternehmen weiterleiten. Der Versicherungsagent hat sowohl die Interessen des Versicherungsunternehmens als auch jene des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu wahren, wobei die Interessen des Kunden vorwiegend zu berücksichtigen sind.
(2) Die Versicherungsagentur Poglits Alina vermittelt in der Form als Versicherungsagent Versicherungen und Bausparverträge für nachstehende Unternehmen:
D.A.S. Rechtsschutz AG, FN 53574 k, Hernalser Gürtel 17, 1170 Wien; Dialog Lebensversicherungs-AG, HRB 6589, Stadtberger Straße 99, 86157 Augsburg; DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group, FN 32002 m, Schottenring 15, 1010 Wien; ERGO Versicherung Aktiengesellschaft, FN 101528 g, Modecenterstraße 17, 1110 Wien; Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft, FN 37748 m, Herrengasse 18-20, 8010 Graz; HDI Versicherung AG, FN 91142 h, Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien; HDI Lebensversicherung AG, FN 151788 v, Dresdner Straße 91, 1200 Wien; Helvetia Versicherungen AG, FN 116899 k, Hoher Markt 10-11, 1010 Wien; Merkur Versicherung AG, FN 38045 z, Joanneumring 22, 8010 Wien; Muki Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, FN 251897 m, Wirerstraße 10, 4820 Bad Ischl; UNIQA Österreich Versicherungen AG, FN 63197 m, Untere Donaustraße 21, 1020 Wien; VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft, FN 118015 b, Münzgasse 6, 1030 Wien; Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group, FN 333376i, Schottenring 30, 1010 Wien; S-Bausparkasse AG, FB-Nr. 38.732i, Am Belvedere 1, 1100 Wien; Wiener Verein m.b.H., UID: ATU36851402, Eßlinggase 15, 1010 Wien, R+V Allg. Versicherung AG, Handelsregister Nr. HRB 2188, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
(3) Der Versicherungsagent erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere jenen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) sowie der Gewerbeordnung (GewO) in der jeweils gültigen Fassung, der Versicherungsvertriebsrichtlinie, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“), der Standesregeln für Versicherungsagentur Poglits Alina / 07/2023 Versicherungsvermittlung und einem mit dem Kunden abgeschlossenen (Berater-)Vertrag und/oder einem mit dem Versicherer abgeschlossenen Versicherungsagentenvertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.
(4) Die je nach Art des Geschäfts vom Versicherungsagenten zu erteilenden Informationen werden dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt bzw. ausgehändigt, darunter gegebenenfalls insbesondere Informationsblätter, Produktvertriebsrichtlinien, Richtlinien zur Vermeidung von Interessenskonflikten und eine Geeignetheitserklärung.
(1) Die AGB gelten ab Vertragsabschluss zwischen der Versicherungsagentur Poglits Alina und dem Kunden. Sie ergänzen gegebenenfalls abgeschlossene Verträge mit dem Kunden und/oder dem Versicherer.
(2) Der Kunde stimmt zu, dass diese AGB dem gesamten Vertragsverhältnis zwischen ihm und der Versicherungsagentur Poglits Alina sowie auch sämtlichen künftig abzuschließenden Verträgen zwischen ihm und der Versicherungsagentur Poglits Alina zu Grunde gelegt werden.
(3) Die Tätigkeit der Versicherungsagentur Poglits Alina wird, soweit nicht gesondert ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Österreich beschränkt.
(1) Die Versicherungsagentur Poglits Alina ist verpflichtet, für den Kunden eine – den vom Kunden angegebenen Informationen entsprechende und angemessene – Risikoanalyse zu erstellen und ein darauf aufbauendes, an die Produkte der Versicherer angepasstes angemessenes Deckungskonzept zu erarbeiten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Risikoanalyse sowie Deckungs auf den Angaben des Kunden sowie den der Versicherungsagentur Poglits Alina allenfalls erteilten Informationen basieren. Unrichtige und/oder unvollständige Informationen durch den Kunden können daher das Ausarbeiten eines angemessenen Konzepts verhindern, erschweren oder zu ungewünschten Ergebnissen führen.
(2) Die Versicherungsagentur Poglits Alina hat den Kunden fachgerecht und den jeweiligen Kundenbedürfnissen entsprechend zu beraten, aufzuklären und den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz im Rahmen der jeweiligen Versicherer zu vermitteln. Versicherer und Kunde nehmen zur Kenntnis, dass die Wahrung seiner Interessen grundsätzlich auf die oben genannten (siehe Präambel Absatz (2) Versicherungsunternehmen mit Niederlassung in Österreich beschränkt ist und daher ausländische Unternehmen – aufgrund des entsprechend erhöhten Aufwandes – nur im Falle eines ausdrücklichen gesonderten Auftrags gegen ein gesondertes Entgelt einbezogen werden.
(3) Die Tätigkeit der Versicherungsagentur Poglits Alina (Versicherungsvermittlung in Form „Versicherungsagent“) erfolgt bei entsprechender Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung des Preis-Leistungs-Verhältnisses. Bei der Auswahl von Versicherungsprodukten können neben der Höhe der Versicherungsprämie auch andere vom Kunden angegebene Faktoren und Umstände miteinbezogen werden. Auch die Fachkompetenz des Versicherungsunternehmens, seine Gestion bei der Schadensabwicklung, seine Kulanzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die Möglichkeit von Schadenfallkündigungen und die Höhe des Selbstbehalts können als Beurteilungskriterien herangezogen werden.
(1) Die Versicherungsagentur Poglits Alina benötigt für das sorgfältige und gewissenhafte Erbringen der in der Präambel und Punkt 2. dieser AGB beschriebenen Leistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine möglichst genaue und fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und dem Kunden das nach den Umständen des Einzelfalls bestmögliche Produkt des jeweiligen Versicherers vermitteln zu können. Gleiches gilt für die Beratertätigkeit der Versicherungsagentur Poglits Alina. Aus diesem Grunde ist der Kunde verpflichtet, der Versicherungsagentur Poglits Alina alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und die Versicherungsagentur Poglits Alina von allen Umständen, die für die beschriebenen Leistungen von Relevanz sein können, zeitgerecht zu informieren.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, sofern erforderlich, an einer Risikobesichtigung durch Mitarbeiter oder Beauftragte von Versicherungsagentur Poglits Alina oder durch das Versicherungsunternehmen nach vorheriger Verständigung und Terminabsprache teilzunehmen und auf besondere Gefahren von sich aus hinzuweisen.
(3) Die vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann die Versicherungsagentur Poglits Alina zur Grundlage der weiteren Erbringung ihrer Dienstleistungen machen, sofern sie nicht offenkundig unrichtig sind.
(4) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ungedeckte Zeiträume bis zur endgültigen Annahme eines Versicherungsantrages bestehen können.
(5) Der Kunde, sofern er nicht als Verbraucher nach den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) anzusehen ist, verpflichtet sich, alle durch die Vermittlung von Versicherungsagentur Poglits Alina übermittelten Versicherungs- und sonstigen Dokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Unrichtigkeiten und/oder Abweichungen vom ursprünglichen (Versicherungs-)Antrag zu überprüfen und dies gegebenenfalls Versicherungsagentur Poglits Alina ehestmöglich zur Berichtigung mitzuteilen.
(6) Der Kunde nimmt weiters zur Kenntnis, dass eine Schadenmeldung oder ein Besichtigungsauftrag noch keine Deckungs- und/oder Leistungszusage eines Versicherers bewirkt.
(7) Der Kunde nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer Obliegenheiten aufgrund des jeweils anwendbaren Gesetzes (VersVG etc.) sowie des jeweiligen Vertrages und der jeweils anwendbaren vertraglichen (Versicherungs-)Bedingungen einzuhalten hat. Die Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers bzw. zu sonstigen negativen Konsequenzen im Vertragsverhältnis führen.
(1) Als Zustelladresse des Kunden gilt die Versicherungsagentur Poglits Alina zuletzt vom Kunden bekannt gegebene Anschrift.
(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund vereinzelt auftretender, technisch unvermeidbarer Fehler die Übermittlung von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt Versicherungsagentur Poglits Alina eine Haftung nur dann, wenn sie dies schuldhaft verursacht hat.
(1) Der Kunde anerkennt, dass jedes von der Versicherungsagentur Poglits Alina, seinen Mitarbeitern oder Beauftragten erstellte Konzept, insbesondere eine Risikoanalyse und/oder ein Deckungskonzept, ein urheberrechtlich nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) geschütztes Werk darstellt. Sämtliche Verbreitungen, Vervielfältigungen, Änderungen und/oder Ergänzungen sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung der Versicherungsagentur Poglits Alina.
(2) Für den Fall einer unberechtigten Verwendung eines Konzepts nach Absatz 1 hat der Kunde eine sofort fällige Vertragsstrafe von mindestens € 3.000,00 zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch Versicherungsagentur Poglits Alina aufgrund einer unberechtigten Verwendung, insbesondere solcher nach dem UrhG, wird hierdurch nicht berührt.
(1) Die Versicherungsagentur Poglits Alina haftet für allfällige Sachschäden des Kunden – soweit dieser nicht Verbraucher nach den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist – nur im Fall des Vorsatzes oder der krass groben Fahrlässigkeit. Für entgangenen Gewinn haftet Versicherungsagentur Poglits Alina nicht.
(2) Die Haftung der Versicherungsagentur Poglits Alina ist, soweit gesetzlich zulässig, mit der Höhe der Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung der Versicherungsagentur Poglits Alina bzw. seiner Mitarbeiter beschränkt.
(3) Schadenersatzansprüche gegen die Versicherungsagentur Poglits Alina müssen bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens gerichtlich geltend gemacht werden.
(1) Die Versicherungsagentur Poglits Alina ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihr aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber soweit wie möglich geheim zu halten, soweit die Weitergabe nicht zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung erforderlich ist. Die Versicherungsagentur Poglits Alina ist verpflichtet, diese Pflicht auch ihren Mitarbeitern zu überbinden.
(2) Der Versicherungsagentur Poglits Alina ist der Schutz der (personenbezogenen) Daten des Kunden ein sehr wichtiges Anliegen. Eine Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, Datenschutzgesetz etc.) sowie auf Basis der mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge und der zu erbringenden Dienstleistung.
(1) Nach § 3 des Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist ein Kunde der Verbraucher ist berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
(2) Nach § 3a des Konsumentenschutzgesetz (KSchG) kann eine Kunde der Verbraucher ist, von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Maßgebliche Umstände in diesem Sinne sind
(3) Nach § 5c des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG) kann der Versicherungsnehmer vom Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen, bei Lebensversicherungen innerhalb von 30 Tagen, ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist für die Ausübung des Rücktrittsrechts beginnt mit dem Tag, an dem der Versicherungsvertrag zustande gekommen ist und der Versicherungsnehmer darüber informiert worden ist, jedoch nicht bevor der Versicherungsnehmer folgende Informationen erhalten hat: 1. den Versicherungsschein (§ 3), 2. die Versicherungsbedingungen, 3. die Bestimmungen über die Festsetzung der Prämie, soweit diese nicht im Antrag bestimmt ist, und über vorgesehene Änderungen der Prämie sowie 4. eine Belehrung über das Rücktrittsrecht. Der Rücktritt ist in geschriebener Form gegenüber dem Versicherer zu erklären. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins einschließlich einer Belehrung über das Rücktrittsrecht. Hat der Versicherer vorläufige Deckung gewährt, so gebührt ihm die der Dauer der Deckung entsprechende Prämie. Das Rücktrittsrecht gilt nicht für Versicherungsverträge über Großrisiken gemäß § 5 Z 34 VAG 2016.
(4) Allfällige weitere Rücktrittsrechte ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
(1) Die aktuell gültigen AGB der Versicherungsagentur Poglits Alina sind im Internet unter https://www.versicherungsagentur-poglits.at/agb abrufbar.
(2) Der Kunde hat die Möglichkeit der Beschwerde über Versicherungsvermittler bei der Beschwerdestelle des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Abt. 1/7 Stubenring 1, A-1010 Wien (www.bmdw.gv.at).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Die ungültige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt, die dem (wirtschaftlichen) Zweck der undurchsetzbaren, unwirksamen oder ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.
(4) Änderungen und/oder Ergänzungen von Verträgen zwischen dem Kunden und der Versicherungsagentur Poglits Alina bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, was auch für das Abgehen vom Schriftlichkeitsformerfordernis selbst gilt.
(5) Die Verträge zwischen dem Kunden und der Versicherungsagentur Poglits Alina unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisions -und/oder Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.
(6) Für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Versicherungsagentur Poglits Alina ist – mit Ausnahme von Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) – jenes Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Sprengel sich der Sitz von Versicherungsagentur Poglits Alina, derzeit A-4050 Traun, befindet. Unbeschadet dessen ist für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) jenes Gerichts zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt. Fassung Juli 2023 Versicherungsagentur Poglits Alina
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